Deckendurchbruch
Substantiv · m
—
großflächiges Öffnen einer Gebäudedecke zur Verbindung eines unten- und eines obenliegenden Raumes
Ein Wand- oder Deckendurchbruch zur Verbindung von zwei Wohnungen hebt die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen auf.
Ein Deckendurchbruch zur Verbindung zweier Eigentumswohnungen stellt regelmäßig eine unzulässige bauliche Veränderung dar.