Anwaltszwang
Substantiv · m
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Rechtswesen, Prozessrecht
Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in für Zivilsachen oder in in Familiensachen