Dienstfahrt
Substantiv · f
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dienstliche Fahrt (meist mit dem Auto)
Wer einen Kollegen mit auf eine Dienstfahrt nimmt, muss diesem im Falle eines Unfalls keinen Schadensersatz leisten.
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Fahrt eines öffentlichen Beförderungsmittels (Bus/Straßenbahn) allein in Belangen des jeweiligen Unternehmens, nicht für den Kunden.