Maklervertrag
Substantiv · m
—
Wirtschaft
vertragliche Regelung zwischen einem Makler und einem Auftraggeber für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses gegen eine Vergütung (Courtage); in Deutschland beziehen sich die meisten Maklerverträge auf den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien
Die Courtage beträgt in Deutschland in einem üblichen Maklervertrag für den Kauf einer Immobilie knapp 6% inklusive MwSt. Sie ist bis ins Jahr 2019 i. d. R. vom Käufer zu bezahlen.