Militärbefehlshaber
Substantiv · m
—
allg.
Person, die die militärische Befehlsgewalt über einen Militärverband hat
—
historisch
„hohe Dienststellung in von der Wehrmacht besetzten Ländern im Zweiten Weltkrieg“
—
historisch
„für den Kriegsfall vorgesehene Funktion der stellvertretenden Generalkommandos in den Armeekorpsbezirken und einiger Festungsbefehlshaber im Deutschen Kaiserreich“