Partyzettel
Substantiv · m
—
ugs.
Schriftstück für Minderjährige, mit dem ein Erziehungsberechtigter (beispielsweise die Mutter oder der Vater) eine andere volljährige Person für die Dauer einer öffentlichen Tanzveranstaltung (beispielsweise einer Diskothek, einem Konzert) mit der Aufsicht beauftragt
In Bayern hat fast jeder Landkreis sein eigenes Formular für den Partyzettel.