Pauschbetrag
Substantiv · m
—
Abkürzung für Pauschalbetrag; als Pauschale angesetzter Betrag, bei dem also auf eine genaue Berechnung und Nachweise des tatsächlichen Aufwandes verzichtet wird.
Pauschbeträge werden z.B. bei der Einforderung von Steuern eingesetzt, um den Aufwand für die genaue Berechnung zu verringern. So gibt es Pauschbeträge für die Werbungskosten der Steuerpflichtigen.