Religionsmündigkeit
Substantiv · f
—
Das an die Erreichung eines bestimmten Alters gebundene Recht eines Kindes oder eines jungen Menschen, über seine Religionszugehörigkeit selbst zu entscheiden
In Deutschland wird die uneingeschränkte Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres erworben.
—
Religion: Eintritt eines Jugendlichen in die Gemeinde (im Judentum)