Rotwildgebiet
Substantiv · n
—
Jagdrecht: amtlich festgelegtes Gebiet, in dem Rotwild vorkommen darf
In Baden-Württemberg gibt es 5 Rotwildgebiete: Nordschwarzwald, Südschwarzwald, Schönbuch, Odenwald und Allgäu.
Wenn Rotwild außerhalb eines festgelegten Rotwildgebiets auftaucht, muss es geschossen werden.