Sorgeerklärung
Substantiv · f
—
Recht
rechtliche Willenserklärung eines Elternteils, die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil übernehmen zu wollen, ohne mit diesem Elternteil verheiratet zu sein
Der Vater gab vor der Urkundsperson beim Jugendamt eine einseitige Sorgeerklärung ab.
Nach Beurkundung der Sorgeerklärungen stand den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu.