Adhäsionsprozess
Substantiv · m
—
deutsches Strafprozessrecht: in den – geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Ein Vorläufer des Adhäsionsprozesses war schon im gemeinen Recht bekannt.