Adhäsionsverfahren
Substantiv · n
—
deutsches Strafprozessrecht: in den – geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Die praktische Relevanz des Adhäsionsverfahrens ist nach wie vor gering, da die Strafgerichte überwiegend die Eignung des Antrags zur Erledigung im Strafverfahren gemäß § 406 I 5 StPO verneinen.