Garrotteur
Substantiv · m
—
Strafrecht: derjenige, der einen Verurteilten mit einer Garrotte hinrichtet
—
Straßenräuber, der sein Opfer mit einer Schlinge würgt und bewusstlos macht
Deshalb erhielt der wackere Garrotteur später auch nur zehn Jahre wegen Kindesmord, wurde nach drei Jahren kaiserlich amnestiert, durfte durch Gönnerhand in Europa studieren und dann in der Mandschurei Beamter werden.