Grundsicherung
Substantiv · f
—
Sicherung der Grundversorgung (beispielsweise Nahrung, Kleidung, eine Wohnung) der Bevölkerung bei Bedürftigkeit (beispielsweise von Kindern, Alten, Kranken, Pflegebedürftigen, Erwerbslosen, Erwerbsgeminderten)
Zuständig für die Grundsicherung in Deutschland ist der Staat.