Interusurium
Substantiv · n
—
Zwischenzinsen, die der Schuldner dem Gläubiger bei vorzeitiger Begleichung einer Schuld zahlen muss
Der Abzug, welchen die Gesetze einem Schuldner, der jetzt zahlet, wo er erst nach einer gewissen Zeit zu zahlen schuldig ist, bewilligen, heißt der Rabatt, oder Interusurium.