Offenbarungseid
Substantiv · m
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Recht, veraltend: Eid, bei dem der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers erklärt, seine Vermögensverhältnisse korrekt dargelegt zu haben und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können
Der frühere Mieter leistete den Offenbarungseid.