Realkonkurrenz
Substantiv · f
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deutsches Strafrecht: der Fall, dass mehrere selbstständige Handlungen ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen und gleichzeitig abgeurteilt werden
Die Verwirklichung der Tatbestände des Raubes und des fahrlässigen Fahrens ohne Führerschein stehen in Realkonkurrenz zueinander.