Terrorismusbekämpfungsgesetz
Substantiv · n
—
Recht
Gesetz mit dem Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen
Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.