Garantiefall
Substantiv · m
—
Wirtschaft, Recht
Defekt eines Gerätes, die den Käufer zum Umtausch oder der Reparatur des Gerätes auf Kosten des Händlers/Herstellers berechtigt (meist innerhalb einer Frist, die der Gesetzgeber vorschreibt oder der Händler / Hersteller des Gerätes, verlängert, einräumt)