Hausgesessener
Substantiv · m
—
Demographie, historisch: Mann mit Bürgerrecht, der ein eigenes Haus bewohnt
Hausgesessen, - eine Person, die an einem Orte ansässig ist, und etwas unbewegliches, ein Haus, ein Grundstück eigentümlich besitzt. Z. B. Man darf ihm wohl auf Credit geben; er ist ein hausgesessener Mann.
Einwohnerstatistik:
Der Hausbesitzer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Hausbesitzerinn, plur. die -en, der eigenthümliche Besitzer eines Hauses, ein Hausgesessener; zum Unterschiede von Miethleuten.
Hausgesessene: Die vollberechtigten Besitzer eines Hofes.