Verpflichtungsgeschäft
Substantiv · n
—
Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.